Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.08.2006
Inhaltsverzeichnis:
0. Allgemeines
1. Geltung
2. Rechte und Pflichten
3. Angebot und Abschluss
4. Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung, Ausführung
5. Vorzeitige Beendigung eines Projektes
6. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
7. Haftung
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
9. Datenschutz
10. Zusatz
0. Allgemeines
a) Die Vertragsparteien haben nach erfolgten Hinweis auf die nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der MK-Dienstleistungen, Konstruktionsbüro unter Einbeziehung
dieser AGB den beiliegenden Vertrag geschlossen.
b) Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen anderer werden auch dann nicht Vertragsinhalt,
wenn MK-Dienstleistungen, Konstruktionsbüro ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht
und werden insbesondere nicht stillschweigend anerkannt.
1. Geltung
a) Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen, Beratungsleistungen und sonstige
Leistungen durch MK-Dienstleistungen, Konstruktionsbüro, sofern sie nicht mit unserer
ausdrücklichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden.
b) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht verpflichtend,
wenn diesen durch uns nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.
c) Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechts unwirksam, soweit sie nicht von
uns schriftlich bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, Ansprüche aus unserer
Geschäftsverbindung an Dritte abzutreten.
2. Rechte und Pflichten
a) MK-Dienstleistungen, Konstruktionsbüro ist verpflichtet, seine vertraglichen Leistungen nach
den anerkannten Regeln der Technik, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und den
einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen. Im Rahmen der vereinbarten
Leistungen hat es den Auftraggeber, soweit erforderlich, über alle bei der Durchführung seiner
Aufgaben wesentlichen Angelegenheiten zu unterrichten. Nach Beendigung aller Leistungen
und deren Honorierung werden dem Auftraggeber die erstellten Originalzeichnungen und
sonstige Unterlagen ausgehändigt. MK-Dienstleistungen, Konstruktionsbüro ist nicht
verpflichtet, diese länger als zwei Jahre aufzubewahren.
3. Angebot und Abschluss
a) Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Vertragsabschlüsse und sonstige
Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Soweit
Angestellte oder freie Mitarbeiter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben,
die über den schriftlich festgelegten und bestätigten Vertragsumfang hinausgehen,
bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung durch MK-Dienstleistungen,
Konstruktionsbüro.
b) Beschreibungen, Zeichnungen, Fotos, Abbildungen, Preislisten, Drucksachen, Kataloge,
Datenträger etc., die unseren Angeboten beigefügt sind, sind nach bestem Wissen gefertigt
bzw. zusammengestellt. Die darin gemachten Angaben sind nicht verbindlich, es sei denn,
bestimmte Eigenschaften werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich zugesichert.
c) Erfolgt die Auftragsbearbeitung nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des
Auftraggebers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, so hat uns der
Auftraggeber gegenüber sämtlicher Schadensersatzansprüche des Schutzinhabers
freizustellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns für etwaige Prozesskosten auf Verlangen
einen angemessenen Vorschuss zu zahlen.
4. Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung, Ausführung
a) Die im Vertrag genannten Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie
ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Vereinbarte Fristen
verstehen sich stets ausschließlich jeglicher Transportdauer der zuzustellenden Unterlagen.
b) Die Frist beginnt nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten (vollständige technische
Klärung). Werden nachträgliche Vertragsveränderungen vereinbart oder werden alle
erforderlichen Informationen, die durch den Auftraggeber bereitgestellt werden sollen, uns
nicht rechtzeitig übergeben, ist auch der Termin neu zu vereinbaren.
c) Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen, wie Energie- oder
Rohstoffmangel, Streik oder Aussperrung, Verspätung oder Ausbleiben von Zulieferungen,
Krankheit oder Todesfall, tritt Lieferverzug nicht ein. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das
Recht zum Rücktritt, wenn der Liefertermin um mehr als 10 Werktage überschritten wird.
Ansonsten verpflichtet sich der Auftraggeber, die Fristen angemessen zu verlängern.
Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
d) Der Auftraggeber kann von MK-Dienstleistungen, Konstruktionsbüro einen Verzugsschaden
nur dann verlangen, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
e) Konstruktions- oder Formänderungen bleiben während der Ausführungszeit vorbehalten,
soweit der Auftragsgegenstand in seiner Funktion nicht geändert wird und die Änderungen für
den Auftraggeber zumutbar sind. Änderungen zum Zwecke des Fortschrittes sind jederzeit
möglich und bedürfen keiner Vorankündigung.
5. Vorzeitige Beendigung eines Projektes
a) Die Beendigung eines laufenden Projektes kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grunde
herbeigeführt werden. Wird aus einem Grunde gekündigt, den MK-Dienstleistungen,
Konstruktionsbüro zu vertreten hat, so steht MK-Dienstleistungen, Konstruktionsbüro ein
Honorar nur für die bis zur Kündigung erbrachte Leistung zu. In allen anderen Fällen behält
MK-Dienstleistungen, Konstruktionsbüro den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte
Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Diese werden mit 40 % des Honorars von MK-Dienstleistungen, Konstruktionsbüro der noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.
6. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
a) Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der am Tage der
Rechnungsstellung gültigen gesetzlich festgelegten Höhe (z.Zt. 19%).
b) Alle Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu leisten, wenn nichts
anderes schriftlich vereinbart wurde.
c) Bei längerer Bearbeitungsdauer der Aufträge können durch MK-Dienstleistungen,
Konstruktionsbüro monatliche Abschlagszahlungen gefordert werden. Die Höhe richtet sich
nach den jeweils erbrachten Leistungen.
d) Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen zu verlangen. Wenn der Auftraggeber seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind,
die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage zu stellen, so werden alle Forderungen sofort
fällig. Darüber hinaus kann MK-Dienstleistungen, Konstruktionsbüro die Erfüllung bereits
beauftragter Leistungen ablehnen, bis die fälligen Forderungen ausgeglichen sind und für die
ausstehenden Leistungen Vorauszahlungen geleistet sind.
e) Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn der vollständige Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto
gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Wir sind berechtigt,
für jede Mahnung während des Zahlungsverzuges einen Betrag von 15,- € zu verlangen.
Verzugszinsen werden in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz vom
Fälligkeitsdatum der Rechnung ab berechnet. Die Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
f) Die Aufrechnung mit etwaigen von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Auftraggebers ist
nicht statthaft, sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist
ausgeschlossen, sofern der Gegenanspruch nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
Wird eine Mängelrüge geltend gemacht, dürfen Zahlungen des Auftraggebers nur in einem
Umfang zurückgehalten werden, der zu den aufgetretenen Mängeln in einem angemessenen
Verhältnis steht.
7. Haftung
a) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Verschulden bei Vertragsabschluss,
Vertragserfüllung, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch MK-
Dienstleistungen, Konstruktionsbüro oder einem Erfüllungsgehilfen. Von MK-Dienstleistungen
Konstruktionsbüro überlassene Daten, Zeichnungen und weiterführende Unterlagen sind
nach Erhalt unverzüglich auf Richtigkeit und Kausalität zu prüfen und entsprechend schriftlich
freizugeben. In allen Fällen wird die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme.
b) Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, in welchem der
Auftraggeber Kenntnis von dem Schaden erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in zwei
Jahren von dem schädigenden Ereignis an. §852 BGB bleibt unberührt.
c) Trotz sorgfältiger Prüfung der von uns versandten Dateien mittels aktueller Antiviren-
programme sind diese durch den Empfänger nochmals zu überprüfen. Eine Haftung für oder
durch Computerviren, die mittelbare oder unmittelbare Schäden verursachen, gleich welcher
Art, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
d) MK-Dienstleistungen, Konstruktionsbüro haftet nicht für indirekte Schäden und Folgekosten
wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, Verlust von Geschäftsgelegenheiten
oder Umsatzverluste sowie Aufwendungen für Ersatzvornahme.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
a) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und
Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist,
soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Meßstetten als Sitz von MK-Dienstleistungen,
Konstruktionsbüro.
b) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der
Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht. Sollten einzelne Bestimmungen der
Bedingung unwirksam sein, verpflichten sich die Vertragspartner, eine dem dokumentierten
Parteiwillen am nächsten kommenden zulässigen Regelung zu praktizieren. Ist diese nicht
feststellbar, gilt die gesetzliche Regelung.
9. Datenschutz
a) Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit
dieser erhaltenen Daten über den Auftraggeber, gleich ob diese vom Auftraggeber selbst oder
von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser
Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über
den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
10. Zusatz
a) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
b) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder der
Text dieser AGB eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die
unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder
ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend
entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Regelungen bleibt davon unberührt.
MK Dienstleistungen, Konstruktionsbüro
Frank Klingel, Paradiesstr. 15, 72469 Meßstetten